| Senat |
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Der Senat ist das zentrale Gremium der Hochschule. Er tritt je nach Aufgabe in unterschiedlichen Besetzungen zusammen. Als Arbeitsgremium existiert ein "kleiner Senat", in dem die Professoren die Mehrheit an Stimmen besitzen. Bei Grundsatzfragen wird ein erweiterter Senat mit drittelparitätischer Mehrheit einberufen. Die Stimmen teilen sich hier zu jeweils drittel Anteilen die Professoren, Mitarbeiter und Studierende. Aufgaben des kleinen Senates sind Entscheidungen über die Entwicklung der Hochschule, die Verabschiedung der Satzung der Hochschule, Zustimmung zu Studien- und Prüfungsordnungen, die Errichtung neuer Fachbereiche sowie Stellungnahme zu Strukturplänen der Fachbereiche. Den Vorsitz führt der Präsident. |