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Volksabstimmung zur Schuldenbremse PDF Drucken E-Mail

Am 27. März wird in Hessen über die Verankerung einer Schuldenbremse in die hessische Verfassung abgestimmt. Falls dieser Volksentscheid positiv ausgeht, ist davon auszugehen, dass diese Schuldenbremse unabhängig von bundespolitischen Entwicklungen in der hessischen Verfassung verankert bleibt.

Schuldenbremse

Umgangssprachlich für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, mit dem seit 2009 eine Begrenzung der jährlichen Nettoneuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verankert ist. Faktisch werden damit nicht die Schulden selbst gebremst, sondern lediglich das Machen neuer, daher eher eine Neuverschuldungsbremse. Bemerkenswert ist jedoch vor allem ihre Existenz, stand doch bislang im Grundgesetz Artikel 115 recht eindeutig: “Die Neuverschuldung darf die Ausgaben für Investitionen in der Regel nicht übersteigen.” Mithin eine Begrenzung, die jedoch Ausnahmen zuließ, die nur zu gern von der Politik genutzt wurden. Seit 1962 wurden im Bundeshaushalt nur in einem einzigen Jahr keine neuen Schulden verbucht. Das Einführen einer neuen und explizit so genannten Schuldenbremse ist damit die Bankrotterklärung der Politik, die sich im Geldausgeben gesetzlich zügeln muss, weil sie es im Alltag aus sich selbst heraus nicht vermag.

Was der AStA dazu denkt:

  1. Schulden sind nicht grundsätzlich schlecht. Jedes Jahr werden viele Projekte mit geborgten Mitteln finanziert. Wir denken es ist nicht realistisch, in so kurzer Zeit den Haushalt so umzustellen, dass diese Mittel anderweitig ersetzt werden können, ohne die Einnahmen drastisch zu erhöhen. Uns scheint es realistischer, dass an diesen Projekten gespart wird. 
  2. Wer entscheidet, wofür noch Schulden gemacht werden dürfen? Natürlich scheint eine Gesetzesänderung, die alle Parteien unterstützen und die nächsten Parteigenerationen zu bewussterem Handeln verpflichten soll, erst einmal unterstützenswert. Doch wer weiss welche Prioritäten die kommenden Landesregierungen in Hessen setzen werden. Wer weiss, vielleicht ist dann die Wirtschaftsförderung im Rhein-Main Gebiet wichtiger als das konjunkturschwächere Nordhessen oder es wird an der Bildungspolitik gespart und die Studierenden müssen wieder zahlen.
  3. Wir meinen: Schuldenbremse = Bildungsbremse.
    Der Staat muss seine Aufgaben weiter voll wahrnehmen können. Da helfen sinnlose Bremsen nicht. Es muss sinnvoll Konzepte geben, um den Staat handlungsfähig zu halten. Sonst wird diese Bremse ganz schnell zum Stillstand führen.

"Die Schuldenbremse soll aber nun gerade dem Staat das verbieten, was für Unternehmen und Privathaushalte vernünftig ist: Die Bundesländer sollen grundsätzlich gar keine Schulden mehr machen. Für den Bund gilt die 0,35-Prozent-Hürde. Dabei differenziert die Regel nicht danach, ob das Geld vom Staat verschwendet oder investiert wird.
Was für ein fragwürdiges Unterfangen das ist, erkennt man leicht, wenn man es auf den Privathaushalt überträgt: Eine analoge Regel für eine Durchschnittsfamilie mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro würde erlauben, jedes Jahr 210 Euro Schulden für ein üppiges Weihnachtsessen zu machen. Gleichzeitig aber verbietet die Vorgabe, 150.000 Euro für den Bau eines Einfamilienhauses oder 10.000 Euro für das Studium der Tochter zu leihen." (Quelle: Spiegel Online)

Informationen zu Schuldenbremse in Hessen findet ihr auf der Seite der Plattform handlungsfähiges Hessen, von dort stammt auch das folgende Video. Wir empfehlen ausserdem den Artikel zur Schuldenbremse auf den Nachdenkseiten. Das Informationsmaterial (Aufkleber und Flyer) der LAK bekommt ihr im AStA Büro oder hier (Flyer zur Schuldenbremse).

Informationen des Hessisches Ministerium der Finanzen zur Schuldenbremse in Hessen

Informationen des Bundesministerium der Finanzen zur Schuldenbremse

Artikel der Frankfurter Rundschau: Gewerkschaften gegen Schuldenbremse

Artikel des Spiegel zur Bundesschuldenbremse

Kritik bei Wikipedia zur Schuldenbremse in Deutschland