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Zunächst sind diese Punkte zu beachten:

  • Semesterbeitrag überweisen!
    Generell muss jeder Studierende den Semesterticketbeitrag an die Hochschule überweisen, anderenfalls wird man exmatrikuliert. Ausnahmen stellen hierbei nur Fernstudierende ohne Präsenzpflicht, GasthörerInnen dar. Diese haben keinen Anspruch auf ein Semesterticket.

Die Frist zum Einreichen der Anträge für das SS 2012 endet am Mittwoch,  28. März 2012,

alle zum Antrag erforderlichen Unterlagen müssen spätestens am Mittwoch, 11. April 2012 im AStA eingegangen sein!!!!

  • Einreichungsfrist
    Der Antrag auf Erstattung muss bis spätestens zum zweiten Mittwoch, alle benötigten Unterlagen bis spätestens vierten Mittwoch nach Vorlesungsbeginn bei uns eingereicht werden. Alle zu spät eingereichten Anträge werden nicht mehr bearbeitet. Der AStA fordert bei unvollständigen Anträgen den Antragsteller/ die Antragstellerin per Mail unter Fristsetzung (in der Regel 5 Werktage) auf, das Notwendige nachzureichen. Wenn die E-Mail-Adresse unzutreffend oder läuft die gesetzte Frist ohne Rückmeldung oder mit unzureichender Rückmeldung ab, wird der Antrag abgelehnt.  

Alle Informationen zum Verfahren und den Erstattungsgründen findest du auch in der Satzung der Studierendenschaft der Hochschule Fulda zur Rückerstattung des Beitragsanteils für das RMV-NVV-AStA-Semesterticket in Härtefällen.