Erstattungsgründe:
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Auslandssemster
Erstattung des Semestertickets auf Grund des Aufenthalts an einer Hochschule außerhalb von Deutschlands im Rahmen des Studiums für mindestens 3 volle Monate innerhalb der Semesterzeit der HS Fulda für die die Erstattung beantragt wird. (SoSe 01.04.-30.09. oder WiSe 01.10.-30.3.Folgejahr)
Beispiel für unzureichende Praktikumszeit im SoSe: 12.1.-26.6.;
für Wise: 12.07.-23.12.
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Praktikum
Erstattung des Semestertickets auf Grund eines Praktikums außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickets für mindestens 3 volle Monate innerhalb der Semesterzeit der HS Fulda für die die Erstattung beantragt wird. (SoSe 01.04.-30.09. oder WiSe 01.10.-30.3.Folgejahr)
Beispiel für unzureichende Praktikumszeit im SoSe: 12.1.-26.6.;
für Wise: 12.07.-23.12.
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Schwerbehinderung
Erstattung des Semestertickets auf Grund einer Schwerbehinderung mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV von mindestens 3 vollen Monaten innerhalb der Semesterzeit der HS Fulda für die die Erstattung beantragt wird.
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Abschlussprüfung oder Promotion
Erstattung des Semestertickets da sich der tatsächliche Aufenthaltsort sowie der Wohnsitz außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickets befindet und die Voraussetzung zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllt sind, sowie keine Präsenzverpflichtungen am Hochschulstandort mehr besteht (das bedeutet, außer der Abschlussarbeit+Kolloquium sind alle Leistungen erbracht und in Horstl erfasst.) Dies wird vom Studienbüro (nicht vom AStA) überprüft und gegebenenfalls im Antrag im RESST bestätigt.
Gleiches gilt bei Promovierenden, sofern diese eingeschrieben sind; diese Personen müssen sich jedoch vor Antragstellung von ihrer Promotionskoordinationsstelle eine Bescheinigung ausstelen lassen, aus der hervorgeht, dass sie keine Präsenzverpflichungen am HS-Standort Fulda haben und die Bescheinigung im Studienbüro einreichen, damit die bestätigung im Abtrag im RESST eingetregen wird.
(Falls dein Wohnsitz im RMV-NVV Gültigkeitsgebiet liegt und du bereits alle Prüfungen, Module,… bestanden hast und nur noch die Abschlussprüfung anmelden/schreiben musst, kannst du einen Urlaubsantrag stellen und falls er genehmigt wird, den Erstattungsgrund Urlaub im RESST wählen)
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Urlaubssemester
Erstattung des Semestertickets auf Grund eines Urlaubssemesters.
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Doppelimmatrikulation
Erstattung des Semestertickets/-anteil auf Grund einer Doppelimmatrikulation und dem teureren RMV- oder NVV-Semesterticket an der anderen Hochschule.
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Gesundheitlichen Gründe
Erstattung des Semestertickets aufgrund eines ärztlichen Attests, welches die Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel für mindestens 3 Monate innerhalb der Semesterzeit der HS Fulda für die die Erstattung beantragt wird, ausschließt. (Eine Erstattung aus diesem Grund muss immer im Folgesemesterzeitraum gestellt werden.)
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Landes-Hessen-Ticket
Erstattung des Semestertickets aufgrund des gleichzeitigen Besitzes des LHT (mit aufgedruckter Gültigkeit min 3 volle Monate im Semester für das die Erstattung beantragt wird). (LHT wird für ArbeitnehmerInnen des Landes Hessen ausgestellt, es ist nicht das eTicketRheinMain)