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Das RMV-NVV-Semesterticket

Nähere Infor rund um das Semesterticket, die Höhe des Semesterticketbeitrags ,den Geltungsbereich und mehr findest du unter dem Service-Punkt Semesterticket

Erstattung des Semesterticketbeitrags

Information for international Students!
There are 8 reasons by which you can get back your money for the ticket :
Whichever reason for reimbursement applies:
First re-register in horstl for the semester for which the application is to apply,
only then submit the online application in RESST!

  1. semester abroad (does NOT apply if the semester is online due to the Corona Pandemic).
  2. internship outside the RMV/NVV-ST validity area
  3. severe handicap with a value stamp from the pension office for public transportation
  4. final examination or doctorate with residence outside Hesse
  5. semester off von der Hochschule genehmigt
  6. double enrollment with possession of two semester tickets
  7. health reasons with medical certificate
  8. state of Hesse ticket in the employment of the state of Hesse

These rules are writen down in the contracts with the RMV and NVV (transpot Companies) and unfortunately we can’t change them.



Vertragsbasis für das Semesterticket ist das Solidarmodell. Grund hierfür ist, dass die Rentabilität eines Semestertickets für die Verkehrsunternehmen nur dann gegeben ist, wenn alle immatrikulierten Studierenden (Ausgenommen Studierende von Fernstudiengängen) dazu angehalten werden ihren Beitrag zu leisten.

Der Antrag kann nach Lesen der unteren Informationen im Online-Rückerstattungsportal: resst.hs-fulda.org gestellt werden

Wichtig!

Anträge für das Sommersemester 2023 können gestellt werden, wenn sich der Antragsteller in horstl zurückgemeldet hat, bis spätestens am 19.04.2023.

Fragen bitte an semesterticket@asta.hs-fulda.org .

Leider kommt es immer wieder zu Missverständnissen bei der Antragstellung! Vorab daher einige Kurzinfos:

  • Das RESST-System kommuniziert über deine HS-E-Mailadresse, daher vergiss nicht, diese regelmäßig an zu sehen.

  • Antrag erst stellen, wenn du rückgemeldet bist und alle Unterlagen vorhanden sind (Ausnahme: Auslandsemester, Antrag stellen und Ticket sperren lassen vor Abreise, Auslandsimma gibt es erst Vorort!)

  • Achtung bei Ausland und Praktikum: drei volle Monate sind nicht gleich 3 volle Monate, siehe unten.

  • Die Präsenzfreiheit entscheidet ausschließlich die Hochschule. Sie wird i.R. erteilt, wenn alle Credits mit Ausnahme die der Abschlussarbeit in horstl eingebucht sind.

    • Studienausweis muss nach der Antragstellung neu bedruckt werden (es wird immer eine Aufforderung aus dem RESST gesendet)!

Die Erstattung

Zunächst sind diese Punkte zu beachten:

  • Zuständigkeit für das Antragsverfahrens: Die Bearbeitung der Anträge, die Genehmigung oder Ablehnung obliegt ausschließlich dem AStA. Auch für die Beantwortung von Fragen (falls, nachdem du die Infos zur Antragstellung auf unserer Homepage gelesen hast noch Fragen auftreten) ist ausschließlich der AStA zuständig. Du findest uns im Gebäude 50 im 1. OG, telefonisch sind wir unter 0661/9629140 oder per E-Mail unter semesterticket@asta.hs-fulda.org zu erreichen. Eine Erstattung erfolgt erst nach Genehmigung des Antrages und Endbearbeitung durch das Studienbüro, durch das Finanzmanagement der Hochschule auf das in Horstl hinterlegte Konto.
  • Semesterbeitrag gezahlt, vorher keine Sperrung möglich! Generell muss jeder Studierende den Semesterbeitrag an die Hochschule per Lastschrift zahlen, anderenfalls besitzt man kein Semesterticket und wird sogar exmatrikuliert. Fernstudierende ohne Präsenzpflicht, GasthörerInnen, die eine geringeren Beitrag zahlen, sind nicht im Besitz das Semestertickets.
  • Einreichungsfrist: Der Online-Antrag auf Erstattung muss bis spätestens zum zweiten Mittwoch nach Vorlesungsbeginn lt. Semesterterminplan der HS Fulda (SoSe2023: Mi. 19.04.2023), alle benötigten Unterlagen zu gestellten Anträgen bis spätestens zum vierten Mittwoch (SoSe2023 : Mi. 28.04.2022) im Resst-Onlinesystem eingereicht werden. Alle zu spät eingereichten Anträge werden nicht mehr bearbeitet. Der AStA fordert bei unvollständigen Anträgen den Antragsteller/ die Antragstellerin per Mail auf, das Notwendige nachzureichen. Wenn die Hochschul-E-Mail-Adresse von den AntragstellerInnen nicht regelmäßig genutzt wird und so E-Mails aus dem RESST oder von semesterticket@ nicht beachtet werden oder läuft die gesetzte Frist ohne Rückmeldung oder mit unzureichender Rückmeldung ab, kann der Antrag unverzüglich abgelehnt werden. ALSO: Antrag erst stellen, wenn alle Unterlagen vorhanden sind)
  • Antragsbearbeitungsgebühr: Für das Stellen eines Antrags im RESST-Onlinesystem wird eine Antragsbearbeitungsgebühr von 3,50€ erhoben. Diese wird bei Erstattung vom zu erstattenden Semesterticketpreis in Abzug gebracht. Für Anträge, die vom Antragsteller vor Fristende im RESST-Onlinesystem zurückgezogen wurden, müssen keine Antragsbearbeitungsgebühr gezahlt werden!!!

Erstattungsgründe:

  1. Auslandssemster

Erstattung des Semestertickets auf Grund des Aufenthalts an einer Hochschule außerhalb von Deutschlands im Rahmen des Studiums für mindestens 3 volle Monate innerhalb der Semesterzeit der HS Fulda für die die Erstattung beantragt wird. (SoSe 01.04.-30.09. oder WiSe 01.10.-30.3.Folgejahr)
Beispiel für unzureichende Praktikumszeit im SoSe: 12.1.-26.6.;
für Wise: 12.07.-23.12.

  1. Praktikum

Erstattung des Semestertickets auf Grund eines Praktikums außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickets für mindestens 3 volle Monate innerhalb der Semesterzeit der HS Fulda für die die Erstattung beantragt wird. (SoSe 01.04.-30.09. oder WiSe 01.10.-30.3.Folgejahr)
Beispiel für unzureichende Praktikumszeit im SoSe: 12.1.-26.6.;
für Wise: 12.07.-23.12.

  1. Schwerbehinderung

Erstattung des Semestertickets auf Grund einer Schwerbehinderung mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV von mindestens 3 vollen Monaten innerhalb der Semesterzeit der HS Fulda für die die Erstattung beantragt wird.

  1. Abschlussprüfung oder Promotion
    Erstattung des Semestertickets da sich der tatsächliche Aufenthaltsort sowie der Wohnsitz außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semestertickets befindet und die Voraussetzung zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllt sind, sowie keine Präsenzverpflichtungen am Hochschulstandort mehr besteht (das bedeutet, außer der Abschlussarbeit+Kolloquium sind alle Leistungen erbracht und in Horstl erfasst.) Dies wird vom Studienbüro (nicht vom AStA) überprüft und gegebenenfalls im Antrag im RESST bestätigt.

Gleiches gilt bei Promovierenden, sofern diese eingeschrieben sind; diese Personen müssen sich jedoch vor Antragstellung von ihrer Promotionskoordinationsstelle eine Bescheinigung ausstelen lassen, aus der hervorgeht, dass sie keine Präsenzverpflichungen am HS-Standort Fulda haben und die Bescheinigung im Studienbüro einreichen, damit die bestätigung im Abtrag im RESST eingetregen wird.

(Falls dein Wohnsitz im RMV-NVV Gültigkeitsgebiet liegt und du bereits alle Prüfungen, Module,… bestanden hast und nur noch die Abschlussprüfung anmelden/schreiben musst, kannst du einen Urlaubsantrag stellen und falls er genehmigt wird, den Erstattungsgrund Urlaub im RESST wählen)

  1. Urlaubssemester

Erstattung des Semestertickets auf Grund eines Urlaubssemesters.

  1. Doppelimmatrikulation

Erstattung des Semestertickets/-anteil auf Grund einer Doppelimmatrikulation und dem teureren RMV- oder NVV-Semesterticket an der anderen Hochschule.

  1. Gesundheitlichen Gründe

Erstattung des Semestertickets aufgrund eines ärztlichen Attests, welches die Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel für mindestens 3 Monate innerhalb der Semesterzeit der HS Fulda für die die Erstattung beantragt wird, ausschließt. (Eine Erstattung aus diesem Grund muss immer im Folgesemesterzeitraum gestellt werden.)

  1. Landes-Hessen-Ticket

Erstattung des Semestertickets aufgrund des gleichzeitigen Besitzes des LHT (mit aufgedruckter Gültigkeit min 3 volle Monate im Semester für das die Erstattung beantragt wird). (LHT wird für ArbeitnehmerInnen des Landes Hessen ausgestellt, es ist nicht das eTicketRheinMain)

Vorgehen bei der Semesterticketrückerstattung im Detail – So geht es richtig

Die 5 Schritte:

  1. Informieren
    Welcher der 8 oben genannten Erstattungsgründe trifft auf dich zu? Hier gibt es gelegentlich Überschneidungen, so z.B. bei einem Praktikum im Ausland, hier bitte den Befreiungsgrund: Praktikum größer 3 Monate außerhalb der Tarifgebiete angeben. Wenn du nicht sicher bist, lieber noch einmal nachfragen per E-Mail an semesterticket@asta.hs-fulda.org .

  2. Unterlagen besorgen

  3. Semesterticket (ST)
    Einen Antrag auf Erstattung des ST-Beitrags stelle erst, wenn du in horstl dein Lastschriftmandat für den Semesterbeitrag von dem du den Anteil des Semestertickets zurück erhalten möchtest erteilt hast und dich im zweiten Schritt in horstl auch zurückgemeldet hast. Nach der Antragstellung wird die Sperrung durch uns in horstl vermerkt und du erhältst eine E-Mail. Anschließend musst du dann deinen Studienausweis im Automat im SSC validieren. Die Sperrung wird aufgedruckt, das Semesterticket des vorigen Semesters bleibt erhalten. Als Nachweis für die Validierung mache ein Foto von deinem Studienausweis und lade es in deinem Antrag im RESST hoch oder sende es uns per E-Mail. Falls du die Validierung in Fulda nicht persönlich durchführen kannst, sende uns deinen Studienausweis zusammen mit einem an dich adressierten, ausreichend frankierten Rückumschlag und einer Sperrvollmacht, dann erledigen wir die Bedruckung für dich und senden deinen Ausweis in deinem Rückumschlag wieder zurück. (AStA der HS Fulda, -RESST-, Leipziger Str.123, 36037 Fulda) Es ist nicht möglich, deinen Studienausweis an das Studienbüro/die Infothek per Post zu senden um das Semesterticket sperren oder deinen ausweis validieren zu lassen zu lassen!

  4. Nachweise

  • Für die Bewilligung eines Urlaubssemesters (Beurlaubungsantrag der HS) ist das Studienbüro zuständig. (Fristende Urlaubsantrag SoSe 15.4.; WiSe 15.10. !) Wenn dem Urlaubsantrag stattgegeben wurde, ist dies in der Studienbescheinigung im horstl ab zu lesen. Diese Bescheinigung muss dann von der antragstellenden Person als Datei in ihrem Online-Antrag im RESST hochgeladen werden.

  • Für die Abfrage, ob die Voraussetzungen zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllt sind und keine Präsenzveranstaltungen am Hochschulstandort mehr besteht oder ob du eingeschriebene* Promovendin* bist (Nachweis von der promotionsstelle erforderlich), ist das Studienbüro zuständig. Der Nachweis über die Präsenzfreiheit (=alle Leistungen außer der Abschlussarbeit sind in horstl eingetragen) wird dann gegebenenfalls vom SSC im Online-Antrag im RESST eingetragen.

  • Der Nachweis darüber, dass der tatsächliche Aufenthaltsort außerhalb der Tarifgebiete liegt, erfolgt durch eine Kopie des Personalausweises oder eine aktuelle (An-)Meldebescheinigung, welche von der Antrag stellenden Person als Datei in ihrem Online-Antrag im RESST hochgeladen werden muss.

  • Im Falle eines Auslandsemesters ist eine Kopie oder Immatrikulationsbescheinigung der Gasthochschule (nicht nur Zulassung!) nötig, auf der der Zeitraum des Auslandsstudiums genannt sein muss und dieser muss mind. 3 volle Monate im Semester der HS Fulda, für das die Erstattung beantragt wird liegen. Die Auslandsimma muss von der Antrag stellenden Person als Datei in ihrem Online-Antrag im RESST hochgeladen werden.

  • Im Falle eines Praktikums ist eine Vertragskopie oder eine Bestätigung der Praktikumsstelle nötig, welche von der Antrag stellenden Person als Datei in ihrem Online-Antrag im RESST hochgeladen werden muss.

  • Im Falle einer Doppelimmatrikulation ist eine Kopie des Semestertickets der anderen Hochschule und eine Bescheinigung aus der ersichtlich ist, was dieses andere RMV / NVV Semesterticket kostet, erforderlich. Diese Unterlagen sind von der Antrag stellenden Person als Datei in ihrem Online-Antrag im RESST hoch zu laden.

  • Eine Kopie des Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit zugehöriger, Wertmarke, die mindestens für drei Monate im Semester gültig sein muss, ist als Nachweis für die unentgeltliche Beförderung auf Grund von Schwerbehinderung erforderlich. Diese sind von der Antrag stellenden Person als Dateien in ihrem Online-Antrag im RESST hoch zu laden.

  • Eine Kopie des LandesTicketHessen ist als Nachweis für die unentgeltliche Beförderung erforderlich. Diese sind von der Antrag stellenden Person als Dateien in ihrem Online-Antrag im RESST hoch zu laden. (LHT wird für ArbeitnehmerInnen des Landes Hessen ausgestellt, es ist nicht das eTicketRheinMain)

  1. Stellen des Antrags
  • Der Antrag muss bis spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn (ausgenommen Erstattungsgrund: Krankheit) im Online-System des AStA gestellt werden resst.hs-fulda.org

  • Alle benötigten Unterlagen müssen zur Bearbeitung im Online-System sein.

  • Fristen müssen beachtet werden!

  1. Prüfung des Antrags
  • Der Antrag wird durch den AStA geprüft.

  • Das Semesterticket wird vom SSC entwertet und die Entwertung wird dem AStA mitgeteilt.

  1. Erstattung des Semesterticketbetrags
  • Sofern der Antrag auf Semesterticketrückerstattung genehmigt ist, wird monatlich die Genehmigungsliste an das Studienbüro zur Weiterverarbeitung gesendet. Der Semesterticketbeitrag wird unter Abzug der Antragsbearbeitungsgebühren von der Hochschule an das im horstl hinterlegte Konto zurücküberwiesen. Das Bank-Konto muss eindeutig sein. Der Vorgang der Überweisung liegt bei der Hochschule, nicht beim AStA.

Öffnungszeiten

Mo. Di. Mi. Do. Fr.

08-14

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14-16

14-16

14-16

14-16

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Können abweichen!
Vorlesungsfreie Zeit: Telefontermine unter 0661/9629140

Kontaktinformationen

Telefon: 0661 / 9629 - 140
E-Mail: asta@hs-fulda.org


Veranstaltungen

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