Beglaubigungen
Der AStA beglaubigt die Übereinstimmung von Kopien von Urkunden und Dokumente, die:
- von einer Hochschule ausgestellt wurden oder zur Vorlage an einer Hochschule dienen oder geeignet sind.
- in Original vorliegen
Grundsätzlich von der Beglaubigung durch den AStA ausgenommen sind Personenstandsurkunden (d.h.: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Ausweise etc.).
Zu beglaubigende Dokumente sind im Original im AStA einzureichen. Du kannst eine vom Original gezogene Kopie mitbringen oder diese im AStA anfertigen lassen (Preise siehe oben). Wenn du einen Termin vereinbarst, werden die Beglaubigungen innerhalb weniger Minuten durchgeführt. Die Beglaubigung ist kostenlos, (nur die im AStA angefertigten Kopien müssen in bar bezahlt werden.)