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Das Semesterticket der Hochschule Fulda

Nähere Infor rund um das Semesterticket, die Höhe des Semesterticketbeitrags ,den Geltungsbereich und mehr findest du unter dem Service-Punkt Semesterticket

Erstattung des Deutschland-Semesterticket-Beitrags

***Information in ENGLISH, at the bottom of this page

The deadline for submitting an application for reimbursement of the SoSe24 ticket is 28/04/2024


Die Frist zur Anträgesstellung auf Erstattung des Ticket des SoSe24 endet am 28.04.2024


Vertragsbasis für das Semesterticket ist das Solidarmodell. Grund hierfür ist, dass die Rentabilität eines Semestertickets für die Verkehrsunternehmen nur dann gegeben ist, wenn alle immatrikulierten Studierenden (Ausgenommen Studierende von Fernstudiengängen) dazu angehalten werden ihren Beitrag zu leisten.

Der Deutschlandsemestertiket-Beitragserstattungsantrag kann nach Lesen der unteren Informationen im Online-Rückerstattungsportal gestellt werden

Wichtig!

Hier der Link zur Satzung zur Erstattung des Beitragsanteils Deutschlandsemesterticket


Anträge für das Sommersemester 2024 können gestellt werden, wenn sich der/die AntragstellerIn in horstl zurückgemeldet hat. Antragsfristende beachten!

Fragen bitte an semesterticket(at)asta.hs-fulda.org .

Leider kommt es immer wieder zu Missverständnissen bei der Antragstellung! Vorab daher einige Kurzinfos:

  • Das RESST-System kommuniziert über deine HS-E-Mailadresse, daher vergiss nicht, diese regelmäßig an zu sehen.

  • Antrag erst stellen, wenn du rückgemeldet bist und alle Unterlagen vorhanden sind.

  • Achtung bei Auslandssemester und Auslandspraktikum: drei volle Monate sind nicht gleich 3 volle Monate, siehe unten.

Die Erstattung

Zunächst sind diese Punkte zu beachten:

  • Zuständigkeit für das Antragsverfahrens: Die Bearbeitung der Anträge, die Genehmigung oder Ablehnung obliegt ausschließlich dem AStA. Auch für die Beantwortung von Fragen (falls, nachdem du die Infos zur Antragstellung auf unserer Homepage gelesen hast noch Fragen auftreten) ist ausschließlich der AStA zuständig. Du findest uns im Gebäude 50 im 1. OG, telefonisch sind wir unter 0661/9629140 oder per E-Mail unter semesterticket(at)asta.hs-fulda.org zu erreichen. Eine Erstattung erfolgt erst nach Genehmigung des Antrages und Endbearbeitung durch das Studienbüro, durch das Finanzmanagement der Hochschule auf das in Horstl hinterlegte Konto.
  • Semesterbeitrag gezahlt, vorher keine Erstattung möglich! Generell muss jeder Studierende den Semesterbeitrag an die Hochschule per Lastschrift zahlen, anderenfalls besitzt man kein Semesterticket und wird sogar exmatrikuliert. Fernstudierende ohne Präsenzpflicht, GasthörerInnen, die eine geringeren Beitrag zahlen, sind nicht im Besitz das Semestertickets.
  • Einreichungsfrist: Der Online-Antrag auf Erstattung muss bis spätestens zum zweiten Sonntag nach Vorlesungsbeginn lt. Semesterterminplan der HS Fulda (SoSe2024: So. 28.04.2024), alle benötigten Unterlagen zu gestellten Anträgen bis spätestens zum dritten Sonntag (SoSe24 : So. 05.05.2024) im Resst-Onlinesystem eingereicht werden. Alle zu spät eingereichten Anträge werden nicht mehr bearbeitet. Der AStA fordert bei unvollständigen Anträgen den Antragsteller/ die Antragstellerin per Mail auf, das Notwendige nachzureichen. Wenn die Hochschul-E-Mail-Adresse von den AntragstellerInnen nicht regelmäßig genutzt wird und so E-Mails aus dem RESST oder von semesterticket@ nicht beachtet werden oder läuft die gesetzte Frist ohne Rückmeldung oder mit unzureichender Rückmeldung ab, kann der Antrag unverzüglich abgelehnt werden. ALSO: Antrag erst stellen, wenn alle Unterlagen vorhanden sind)


Erstattungsgründe

  1. Auslandssemester/Auslandspraktikum

Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Beitrags auf Grund des Aufenthalts an einer Hochschule außerhalb von Deutschlands oder eines Praktikums im Rahmen des Studiums außerhalb von Deutschlands für mindestens 3 volle Monate innerhalb der Semesterzeit der HS Fulda für die die Erstattung beantragt wird. (SoSe 01.04.-30.09. oder WiSe 01.10.-30.3.Folgejahr)
Beispiel für unzureichende Praktikumszeit im SoSe: 12.1.-26.6.;
für Wise: 12.07.-23.12.

  1. Schwerbehinderung

Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Beitrags für Schwerbehinderte Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen, die mindestens 3 vollen Monaten innerhalb der Semesterzeit der HS Fulda für die die Erstattung beantragt wird, Gültigkeit hat

  1. Urlaubssemester

Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Beitrags auf Grund eines Urlaubssemesters.

  1. Doppelimmatrikulation

Bei Studierenden, die an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme von Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, kann an einer Hochschule erstattet werden. Es ist zu bestätigen, dass nur an einer Hochschule ein Erstattungsantrag gestellt wird.

  1. Landes-Hessen-Ticket

Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Beitrags aufgrund des gleichzeitigen Besitzes des LHT (mit aufgedruckter Gültigkeit min 3 volle Monate im Semester für das die Erstattung beantragt wird).

Vorgehen bei der Deutschlandsemesterticket-Erstattung im Detail – So geht es richtig

Die 5 Schritte:

  1. Informieren

Welcher der 5 oben genannten Erstattungsgründe trifft auf dich zu? Wenn du nicht sicher bist, lieber noch einmal nachfragen per E-Mail an semesterticket(at)asta.hs-fulda.org .

  1. Unterlagen besorgen:

  2. Rückmeldung in horstl

Einen Antrag auf Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Beitrags stelle erst, wenn du in horstl dein Lastschriftmandat für den Semesterbeitrag von dem du den Anteil des Deutschlandsemesterticket zurück erhalten möchtest erteilt hast und dich im zweiten Schritt in horstl auch zurückgemeldet hast.

Nach der Antragstellung wird die Sperrung durch uns in horstl vermerkt und du erhältst eine E-Mail von resst(at)asta.hs-fulda.org .
Du erhälst dann keinen Zugang zum Deutschland-Semesterticket

  1. Nachweise
  • Für die Bewilligung eines Urlaubssemesters (Beurlaubungsantrag der HS) ist das Studienbüro zuständig. (Fristende Urlaubsantrag SoSe 15.4.; WiSe 15.10. !) Wenn dem Urlaubsantrag stattgegeben wurde, ist in der Studienbescheinigung Status: Beurlaubung angegeben. Diese Bescheinigung muss dann von der antragstellenden Person als Datei in ihrem Online-Antrag im RESST hochgeladen werden.

  • Im Falle eines Auslandsemesters ist eine Kopie oder Immatrikulationsbescheinigung der Gasthochschule (nicht nur Zulassung!) nötig, auf der der Zeitraum des Auslandsstudiums genannt sein muss und dieser muss mind. 3 volle Monate im Semester der HS Fulda, für das die Erstattung beantragt wird liegen. Diese Bescheinigung wird in der Regel erst im Ausland nach Ankunft an der Gastuni ausgestellt. Die Auslandsimma muss von der Antragstellenden Person als Datei in ihrem Online-Antrag im RESST hochgeladen werden.
    Hier findest du ein Formular, auf dem du dir von deiner Gastuni die Semesterdauer bescheingen lassen kannst.

  • Im Falle eines Ausland-Praktikums ist eine Vertragskopie oder eine verbindliche Bestätigung der Praktikumsstelle nötig, welche von der Antragstellenden Person als Datei in ihrem Online-Antrag im RESST hochgeladen werden muss. Achte darauf, dass alle Unterschriften/Stempel vorhanden sind. Die Praktikumsdauer muss genannt sein und dieser muss mind. 3 volle Monate im Semester der HS Fulda, für das die Erstattung beantragt wird liegen. Die Praktikumsbescheinigung/der Praktikumsvertrag muss von der Antragstellenden Person als Datei in ihrem Online-Antrag im RESST hochgeladen werden.

  • Im Falle einer Doppelimmatrikulation ist eine Kopie des Semestergebührenbescheides der anderen Hochschule aus dem ersichtlich ist, das ein Deutschlandticket erworben wurde, erforderlich. Ferner muss die antragstellende Person schriftlich bestätigen, dass nur an der Hochschule Fulda ein Erstattungsantrag gestellt wurde. Dazu ist die Eidesstattliche Versicherung Semesterticket an zwei Hochschulen ausgefüllt zu unterzeichnen. Diese Unterlagen sind von der Antrag stellenden Person als Datei in ihrem Online-Antrag im RESST hoch zu laden.

  • Eine Kopie des Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit zugehöriger, Wertmarke, die mindestens für drei Monate im Semester gültig sein muss, ist als Nachweis für die unentgeltliche Beförderung auf Grund von Schwerbehinderung erforderlich. Diese sind von der Antrag stellenden Person als Dateien in ihrem Online-Antrag im RESST hoch zu laden.

  • Eine Kopie des LandesTicketHesse ist als Nachweis für die unentgeltliche Beförderung erforderlich. Diese sind von der Antrag stellenden Person als Dateien in ihrem Online-Antrag im RESST hoch zu laden. (LHT wird nur für ArbeitnehmerInnen des Landes Hessen ausgestellt)

  1. Stellen des Antrags
  • Der Antrag muss bis spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn im Online-System des AStA gestellt werden resst.hs-fulda.org

  • Alle benötigten Unterlagen müssen zur Bearbeitung im Online-System sein.

  • Fristen müssen beachtet werden!

  1. Prüfung des Antrags:
  • Der Antrag wird durch den AStA geprüft.
  1. Erstattung des Deutschlandsemestertickebetrags:
  • Sofern der Antrag auf Semesterticketrückerstattung genehmigt ist, wird in Abständen die neueste Genehmigungsliste an das Studienbüro zur Weiterverarbeitung gesendet. Der Semesterticketbeitrag wird unter Abzug der Antragsbearbeitungsgebühren von der Hochschule an das im horstl hinterlegte Konto zurücküberwiesen. Das Bank-Konto muss eindeutig sein. Der Vorgang der Überweisung liegt bei der Hochschule, nicht beim AStA.

Hier der Link zum Onlineantrag: : resst.hs-fulda.org

Information in English

The application deadline for SoSe24 is Sunday 28.04.2024.


The contractual basis for the semester ticket is the solidarity model. The reason for this is that a semester ticket is only profitable for the transport companies if all enrolled students (with the exception of students on distance learning programmes) are encouraged to make their contribution.


There are the following 5 reasons for reimbursement

Semester abroad/internship abroad (Auslandssemester/Auslandspraktikum)

Reimbursement of the Deutschlandsemesterticket fee due to a stay at a university outside Germany or an internship as part of studies outside Germany for at least 3 full months within the semester period of the HS Fulda for which the reimbursement is requested. (summer semester 01.04.-30.09. or winter semester 01.10.-30.3.following year)
Example of insufficient internship time / study abroad time in the summer semester: 12.1.-26.6; for the winter semester: 12.07.-23.12., an application cannot be approved in these cases
The semester abroad can be certified on this form by the university abroad.

Severe disability (Schwerbehinderung)

Reimbursement of the Deutschlandsemesterticket fee for severely disabled persons who are entitled to transport in accordance with SGB IX and can prove that they are in possession of the supplementary sheet to the severely disabled person's ID card and the associated token, which is valid for at least 3 full months within the semester period of HS Fulda for which the reimbursement is requested.

Semester of leave (Urlaubssemester)

Reimbursement of the Deutschlandsemesterticket fee due to a semester of leave.

Double enrolment in Germany (Doppelimmatrikulation in Deutschland)

Students who are enrolled at two universities in Germany and have paid for a Deutschlandsemesterticket at both universities can have the costs reimbursed at one university. It must be confirmed that an application for reimbursement is only being made at one university. The affidavit must be completed for this purpose.

Landes-Hessen-Ticket

Reimbursement of the Deutschlandsemesterticket fee for holders of the LHT* (Landes-Hessen-Ticket is only available to persons employed by the State of Hesse) (*with printed validity of at least 3 full months in the semester for which the reimbursement is requested).

These rules are writen down in the contracts with the RMV (transpot Companies) and unfortunately we can’t change them.


If you have any questions, please write to us at semesterticket(at)asta.hs-fulda.org .


Here is the link to the online application: resst.hs-fulda.org

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 9 - 12 Uhr meistens

Termine telefonisch vereinbaren unter 0661/9629140 auch außerhalb der genannten Zeiten


Vorlesungsfreie Zeit:
12. Februar - 12. April 2024

Kontaktinfos

Telefon: 0661 / 9629 - 140
E-Mail: asta@hs-fulda.org


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