Nähere Infor rund um das Semesterticket, die Höhe des Semesterticketbeitrags ,den Geltungsbereich und mehr findest du unter dem Service-Punkt Semesterticket
***Information in ENGLISH, at the bottom of this page
The deadline for submitting an application for reimbursement of the SoSe24 ticket is 28/04/2024
Die Frist zur Anträgesstellung auf Erstattung des Ticket des SoSe24 endet am 28.04.2024
Vertragsbasis für das Semesterticket ist das Solidarmodell. Grund hierfür ist, dass die Rentabilität eines Semestertickets für die Verkehrsunternehmen nur dann gegeben ist, wenn alle immatrikulierten Studierenden (Ausgenommen Studierende von Fernstudiengängen) dazu angehalten werden ihren Beitrag zu leisten.
Der Deutschlandsemestertiket-Beitragserstattungsantrag kann nach Lesen der unteren Informationen im Online-Rückerstattungsportal gestellt werden
Hier der Link zur Satzung zur Erstattung des Beitragsanteils Deutschlandsemesterticket
Anträge für das Sommersemester 2024 können gestellt werden, wenn sich der/die AntragstellerIn in horstl zurückgemeldet hat. Antragsfristende beachten!
Fragen bitte an semesterticket(at)asta.hs-fulda.org .
Leider kommt es immer wieder zu Missverständnissen bei der Antragstellung! Vorab daher einige Kurzinfos:
Das RESST-System kommuniziert über deine HS-E-Mailadresse, daher vergiss nicht, diese regelmäßig an zu sehen.
Antrag erst stellen, wenn du rückgemeldet bist und alle Unterlagen vorhanden sind.
Achtung bei Auslandssemester und Auslandspraktikum: drei volle Monate sind nicht gleich 3 volle Monate, siehe unten.
Zunächst sind diese Punkte zu beachten:
Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Beitrags auf Grund des Aufenthalts an einer Hochschule außerhalb von Deutschlands oder eines Praktikums im Rahmen des Studiums außerhalb von Deutschlands für mindestens 3 volle Monate innerhalb der Semesterzeit der HS Fulda für die die Erstattung beantragt wird. (SoSe 01.04.-30.09. oder WiSe 01.10.-30.3.Folgejahr)
Beispiel für unzureichende Praktikumszeit im SoSe: 12.1.-26.6.;
für Wise: 12.07.-23.12.
Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Beitrags für Schwerbehinderte Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen, die mindestens 3 vollen Monaten innerhalb der Semesterzeit der HS Fulda für die die Erstattung beantragt wird, Gültigkeit hat
Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Beitrags auf Grund eines Urlaubssemesters.
Bei Studierenden, die an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme von Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, kann an einer Hochschule erstattet werden. Es ist zu bestätigen, dass nur an einer Hochschule ein Erstattungsantrag gestellt wird.
Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Beitrags aufgrund des gleichzeitigen Besitzes des LHT (mit aufgedruckter Gültigkeit min 3 volle Monate im Semester für das die Erstattung beantragt wird).
Die 5 Schritte:
Welcher der 5 oben genannten Erstattungsgründe trifft auf dich zu? Wenn du nicht sicher bist, lieber noch einmal nachfragen per E-Mail an semesterticket(at)asta.hs-fulda.org .
Unterlagen besorgen:
Rückmeldung in horstl
Einen Antrag auf Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Beitrags stelle erst, wenn du in horstl dein Lastschriftmandat für den Semesterbeitrag von dem du den Anteil des Deutschlandsemesterticket zurück erhalten möchtest erteilt hast und dich im zweiten Schritt in horstl auch zurückgemeldet hast.
Nach der Antragstellung wird die Sperrung durch uns in horstl vermerkt und du erhältst eine E-Mail von resst(at)asta.hs-fulda.org .
Du erhälst dann keinen Zugang zum Deutschland-Semesterticket
Für die Bewilligung eines Urlaubssemesters (Beurlaubungsantrag der HS) ist das Studienbüro zuständig. (Fristende Urlaubsantrag SoSe 15.4.; WiSe 15.10. !) Wenn dem Urlaubsantrag stattgegeben wurde, ist in der Studienbescheinigung Status: Beurlaubung angegeben. Diese Bescheinigung muss dann von der antragstellenden Person als Datei in ihrem Online-Antrag im RESST hochgeladen werden.
Im Falle eines Auslandsemesters ist eine Kopie oder Immatrikulationsbescheinigung der Gasthochschule (nicht nur Zulassung!) nötig, auf der der Zeitraum des Auslandsstudiums genannt sein muss und dieser muss mind. 3 volle Monate im Semester der HS Fulda, für das die Erstattung beantragt wird liegen. Diese Bescheinigung wird in der Regel erst im Ausland nach Ankunft an der Gastuni ausgestellt. Die Auslandsimma muss von der Antragstellenden Person als Datei in ihrem Online-Antrag im RESST hochgeladen werden.
Hier findest du ein Formular, auf dem du dir von deiner Gastuni die Semesterdauer bescheingen lassen kannst.
Im Falle eines Ausland-Praktikums ist eine Vertragskopie oder eine verbindliche Bestätigung der Praktikumsstelle nötig, welche von der Antragstellenden Person als Datei in ihrem Online-Antrag im RESST hochgeladen werden muss. Achte darauf, dass alle Unterschriften/Stempel vorhanden sind. Die Praktikumsdauer muss genannt sein und dieser muss mind. 3 volle Monate im Semester der HS Fulda, für das die Erstattung beantragt wird liegen. Die Praktikumsbescheinigung/der Praktikumsvertrag muss von der Antragstellenden Person als Datei in ihrem Online-Antrag im RESST hochgeladen werden.
Im Falle einer Doppelimmatrikulation ist eine Kopie des Semestergebührenbescheides der anderen Hochschule aus dem ersichtlich ist, das ein Deutschlandticket erworben wurde, erforderlich. Ferner muss die antragstellende Person schriftlich bestätigen, dass nur an der Hochschule Fulda ein Erstattungsantrag gestellt wurde. Dazu ist die Eidesstattliche Versicherung Semesterticket an zwei Hochschulen ausgefüllt zu unterzeichnen. Diese Unterlagen sind von der Antrag stellenden Person als Datei in ihrem Online-Antrag im RESST hoch zu laden.
Eine Kopie des Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit zugehöriger, Wertmarke, die mindestens für drei Monate im Semester gültig sein muss, ist als Nachweis für die unentgeltliche Beförderung auf Grund von Schwerbehinderung erforderlich. Diese sind von der Antrag stellenden Person als Dateien in ihrem Online-Antrag im RESST hoch zu laden.
Eine Kopie des LandesTicketHesse ist als Nachweis für die unentgeltliche Beförderung erforderlich. Diese sind von der Antrag stellenden Person als Dateien in ihrem Online-Antrag im RESST hoch zu laden. (LHT wird nur für ArbeitnehmerInnen des Landes Hessen ausgestellt)
Der Antrag muss bis spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn im Online-System des AStA gestellt werden resst.hs-fulda.org
Alle benötigten Unterlagen müssen zur Bearbeitung im Online-System sein.
Fristen müssen beachtet werden!
Hier der Link zum Onlineantrag: : resst.hs-fulda.org
The application deadline for SoSe24 is Sunday 28.04.2024.
The contractual basis for the semester ticket is the solidarity model. The reason for this is that a semester ticket is only profitable for the transport companies if all enrolled students (with the exception of students on distance learning programmes) are encouraged to make their contribution.
There are the following 5 reasons for reimbursement
Semester abroad/internship abroad (Auslandssemester/Auslandspraktikum)
Reimbursement of the Deutschlandsemesterticket fee due to a stay at a university outside Germany or an internship as part of studies outside Germany for at least 3 full months within the semester period of the HS Fulda for which the reimbursement is requested. (summer semester 01.04.-30.09. or winter semester 01.10.-30.3.following year)
Example of insufficient internship time / study abroad time in the summer semester: 12.1.-26.6; for the winter semester: 12.07.-23.12., an application cannot be approved in these cases
The semester abroad can be certified on this form by the university abroad.
Severe disability (Schwerbehinderung)
Reimbursement of the Deutschlandsemesterticket fee for severely disabled persons who are entitled to transport in accordance with SGB IX and can prove that they are in possession of the supplementary sheet to the severely disabled person's ID card and the associated token, which is valid for at least 3 full months within the semester period of HS Fulda for which the reimbursement is requested.
Semester of leave (Urlaubssemester)
Reimbursement of the Deutschlandsemesterticket fee due to a semester of leave.
Double enrolment in Germany (Doppelimmatrikulation in Deutschland)
Students who are enrolled at two universities in Germany and have paid for a Deutschlandsemesterticket at both universities can have the costs reimbursed at one university. It must be confirmed that an application for reimbursement is only being made at one university. The affidavit must be completed for this purpose.
Landes-Hessen-Ticket
Reimbursement of the Deutschlandsemesterticket fee for holders of the LHT* (Landes-Hessen-Ticket is only available to persons employed by the State of Hesse) (*with printed validity of at least 3 full months in the semester for which the reimbursement is requested).
These rules are writen down in the contracts with the RMV (transpot Companies) and unfortunately we can’t change them.
If you have any questions, please write to us at semesterticket(at)asta.hs-fulda.org .
Here is the link to the online application: resst.hs-fulda.org
Montag bis Freitag 9 - 12 Uhr meistens
Termine telefonisch vereinbaren unter 0661/9629140 auch außerhalb der genannten Zeiten
Vorlesungsfreie Zeit:
12. Februar - 12. April 2024
Telefon: 0661 / 9629 - 140
E-Mail: asta@hs-fulda.org